Hier eine Übersicht über die Führerscheinklassen ab 19.01.2013. Genauen Inhalt der jeweiligen Klassen und Vorraussetzungen für deren Erwerb erhalten Sie in der Fahrschule.
Kraftrad - Klassen
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
Maximal 25 km/h
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15 Jahre
AM
Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Bei dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes und Quads) muss das Gewicht unter 350 kg liegen.
Elektrofahrzeuge bis 4 KW
Mindestalter: 15 Jahre
A 1
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraummit maximal 11 KW Nennleistung
Bei freirädrigen Kraftfahreugen bis max. 15 KW
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Motorräder bis zu 35 KW bei max. 0,2 KW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
A
Motorräder mit unbeschränkter Leistung
Direkter Erwerb ab dem 24. Lebensjahr, ansonsten min. zwei Jahre Fahrpraxis Kl. A2
Mindestalter: 20 Jahre / 24 Jahre
Pkw - Klassen
B
Alle Kraftfahreuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t jedoch keine Krafträder
Maximal 9 Plätze inkl. dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg erlaubt, jedoch darf die Gesamtmasse von Zugfahrzeug plus Anhänger 3,5 t nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre
B 96
Klasse B mit Anhänger deren Gesamtgewicht 750 kg überschreitet
Gesamtgewicht von PKW und Anhänger zwischen 3,5 bis 4,25 t
Mindestalter: 18 Jahre
B 196
Schlüsselnummer der Klasse B
Voraussetzungen: Klasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter von 25 Jahren
praktische Mindestausbildung von 5 x 90 Minuten
theoretische Ausbildung von 4 x 90 Minuten klassenspezifischen Unterricht
BE
Als Zugmaschine dürfen alle Fahrzeuge Kl B gefahren werden
Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 t haben
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre
LKW - Klassen
C 1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3,5 t bis max. 7,5 t
Anhänger bis max 750 kg
Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein.
Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr befristet und muss jeweils um 5 Jahre mit einem Eignungsnachweis verlängert werden.
Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
C 1 E
Kl C1 mit Anhänger über 750 kg
Gesamtmasse Anhänger und Zugfahrzeug darf jedoch nicht über 12 t liegen
Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein
Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
C
Wie Kl. C1 jedoch mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg.
Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein.
Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
CE
Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse
Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein
Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
Bus - Klassen
D1
Omnibusse mit max. 16 Fahrgastplätzen
Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
D1E
Omnibusse mit max. 16 Fahrgastplätzen
Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse Omnibus plus Anhänger nicht über 12 t liegt
Mindestalter: 21 Jahre
D
Omnibusse mit über 16 Fahrgästen
Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
DE
Omnibusse mit über 16 Fahrgästen
Anhänger auch über 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Zugmaschinen - Klassen
L
Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 40 km/h
Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich die erlaubte maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
T
Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 60 km/h
Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.