Allgemeine Infos

Führerscheinklassen

Hier eine Übersicht über die Führerscheinklassen ab 19.01.2013. Genauen Inhalt der jeweiligen Klassen und Vorraussetzungen für deren Erwerb erhalten Sie in der Fahrschule.
Kraftrad - Klassen
Mofa
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Maximal 25 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Mindestalter: 15 Jahre
AM
  • Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Bei dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes und Quads) muss das Gewicht unter 350 kg liegen.
  • Elektrofahrzeuge bis 4 KW
  • Mindestalter: 15 Jahre
A 1
  • Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraummit maximal 11 KW Nennleistung
  • Bei freirädrigen Kraftfahreugen bis max. 15 KW
  • Mindestalter: 16 Jahre
A2
  • Motorräder bis zu 35 KW bei max. 0,2 KW/kg
  • Mindestalter: 18 Jahre
A
  • Motorräder mit unbeschränkter Leistung
  • Direkter Erwerb ab dem 24. Lebensjahr, ansonsten min. zwei Jahre Fahrpraxis Kl. A2
  • Mindestalter: 20 Jahre / 24 Jahre 
Pkw - Klassen
B
 
  • Alle Kraftfahreuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von   3,5 t jedoch keine Krafträder
  • Maximal 9 Plätze inkl. dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg erlaubt, jedoch darf die Gesamtmasse von Zugfahrzeug plus Anhänger 3,5 t nicht überschreiten.
  • Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre 
B 96
  • Klasse B mit Anhänger deren Gesamtgewicht 750 kg überschreitet
  • Gesamtgewicht von PKW und Anhänger zwischen 3,5 bis 4,25 t
  • Mindestalter: 18 Jahre 
B 196
  • Schlüsselnummer der Klasse B
  • Voraussetzungen: Klasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter von 25 Jahren
  • praktische Mindestausbildung von 5 x 90 Minuten
  • theoretische Ausbildung von 4 x 90 Minuten klassenspezifischen Unterricht
BE
  • Als Zugmaschine dürfen alle Fahrzeuge Kl B gefahren werden
  • Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 t haben
  • Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre
LKW - Klassen
C 1
  • Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3,5 t bis max. 7,5 t
  • Anhänger bis max 750 kg
  • Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein.
  • Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr befristet und muss jeweils um 5 Jahre mit einem Eignungsnachweis verlängert werden.
  • Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre 
C 1 E
  • Kl C1 mit Anhänger über 750 kg
  • Gesamtmasse Anhänger und Zugfahrzeug darf jedoch nicht über 12 t liegen
  • Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein 
  • Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre 
C
  • Wie Kl. C1 jedoch mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg.
  • Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein. 
  • Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre 
CE
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse
  • Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein
  • Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
Bus - Klassen
D1
  • Omnibusse mit max. 16 Fahrgastplätzen
  • Anhänger bis 750 kg
  • Mindestalter: 21 Jahre
D1E
  • Omnibusse mit max. 16 Fahrgastplätzen
  • Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse Omnibus plus Anhänger nicht über 12 t liegt
  • Mindestalter: 21 Jahre 
D
  • Omnibusse mit über 16 Fahrgästen
  • Anhänger bis 750 kg
  • Mindestalter: 21 Jahre 
DE
  • Omnibusse mit über 16 Fahrgästen
  • Anhänger auch über 750 kg
  • Mindestalter: 21 Jahre 
Zugmaschinen - Klassen
L
  • Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 40 km/h
  • Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich die erlaubte maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.
  • Mindestalter: 16 Jahre 
T
  • Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 60 km/h
  • Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.
  • Anhänger erlaubt
  • Mindestalter: 16 Jahre / 18 Jahre 
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