Führerscheinklassen
Hier eine Übersicht über die Führerscheinklassen ab 19.01.2013. Genauen Inhalt der jeweiligen Klassen und Vorraussetzungen für deren Erwerb erhalten Sie in der Fahrschule.
Kraftrad - Klassen
Mofa

- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Maximal 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- Mindestalter: 15 Jahre
AM

- Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Bei dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes und Quads) muss das Gewicht unter 350 kg liegen.
- Elektrofahrzeuge bis 4 KW
- Mindestalter: 15 Jahre
A 1

- Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraummit maximal 11 KW Nennleistung
- Bei freirädrigen Kraftfahreugen bis max. 15 KW
- Mindestalter: 16 Jahre
A2

- Motorräder bis zu 35 KW bei max. 0,2 KW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
A

- Motorräder mit unbeschränkter Leistung
- Direkter Erwerb ab dem 24. Lebensjahr, ansonsten min. zwei Jahre Fahrpraxis Kl. A2
- Mindestalter: 20 Jahre / 24 Jahre
Pkw - Klassen
B

- Alle Kraftfahreuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t jedoch keine Krafträder
- Maximal 9 Plätze inkl. dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg erlaubt, jedoch darf die Gesamtmasse von Zugfahrzeug plus Anhänger 3,5 t nicht überschreiten.
- Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre
B 96

- Klasse B mit Anhänger deren Gesamtgewicht 750 kg überschreitet
- Gesamtgewicht von PKW und Anhänger zwischen 3,5 bis 4,25 t
- Mindestalter: 18 Jahre
B 196

- Schlüsselnummer der Klasse B
- Voraussetzungen: Klasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter von 25 Jahren
- praktische Mindestausbildung von 5 x 90 Minuten
- theoretische Ausbildung von 4 x 90 Minuten klassenspezifischen Unterricht
BE

- Als Zugmaschine dürfen alle Fahrzeuge Kl B gefahren werden
- Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 t haben
- Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre
LKW - Klassen
C 1

- Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3,5 t bis max. 7,5 t
- Anhänger bis max 750 kg
- Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein.
- Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr befristet und muss jeweils um 5 Jahre mit einem Eignungsnachweis verlängert werden.
- Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
C 1 E

- Kl C1 mit Anhänger über 750 kg
- Gesamtmasse Anhänger und Zugfahrzeug darf jedoch nicht über 12 t liegen
- Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein
- Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
C

- Wie Kl. C1 jedoch mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg.
- Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein.
- Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
CE

- Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse
- Wenn die Gesamtmasse 7,5 t überschreitet muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 21 Jahre alt sein
- Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre
Bus - Klassen
D1

- Omnibusse mit max. 16 Fahrgastplätzen
- Anhänger bis 750 kg
- Mindestalter: 21 Jahre
D1E

- Omnibusse mit max. 16 Fahrgastplätzen
- Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse Omnibus plus Anhänger nicht über 12 t liegt
- Mindestalter: 21 Jahre
D

- Omnibusse mit über 16 Fahrgästen
- Anhänger bis 750 kg
- Mindestalter: 21 Jahre
DE

- Omnibusse mit über 16 Fahrgästen
- Anhänger auch über 750 kg
- Mindestalter: 21 Jahre
Zugmaschinen - Klassen
L

- Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 40 km/h
- Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich die erlaubte maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.
- Mindestalter: 16 Jahre
T

- Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 60 km/h
- Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.
- Anhänger erlaubt
- Mindestalter: 16 Jahre / 18 Jahre